Die Pauschale für die Betriebskosten ist eine einfache Betriebskostenverwaltung für Vermieter und Mieter, da keine jährliche Betriebskostenabrechnung erforderlich ist. Eine Abrechnung der Heiz- und Wärmeenergie nach Heizkostenverordnung oder Betriebskostenverordnung (BetrKV) scheidet bei einer Wärmepumpe kombiniert mit Photovoltaikanlage aus, weil der Vermieter nur ihm konkret entstehende Kosten abrechnen darf. Bei der Erzeugung von PV-Energie entstehen dem Vermieter aber keine Kosten.
Anstelle einer monatlichen Vorauszahlung auf die jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnung wird mit dem Mieter eine Betriebskostenpauschale (Energie-Flat-Rate für eine Energiemenge z.B. 12000 kWh/Jahr) für Wärme, Elektromobilität und Strom vereinbart. Der Mieter ist bei einer vereinbarten Pauschale für Energie dazu verpflichtet, einen übermäßigen und über das gewöhnliche Maß der Pauschale hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden.
Betriebskostenpauschale anpassen
Eine Betriebskostenpauschale kann entsprechend den Betriebskosten angepasst werden, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und sich die vereinbarten Betriebskosten verändert haben. Maßgeblich ist BGB § 560 BGB, dort insbesondere die Absätze 1-3.
Der Mieter schuldet die erhöhte Umlage mit Beginn des auf die Erklärung in Textform folgenden übernächsten Monats, BGB § 560 Abs. 2 S. 1 BGB. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes besteht keine Verpflichtung offenzulegen, wie die Kosten für die Pauschale kalkuliert sind (BGH VIII ZR 106/11). Gleichermaßen müssen die tatsächlichen Kosten nicht offengelegt werden.
Vorteile einer Betriebskostenpauschale
- Kein Betrieb von gebührenpflichtigen Energieverbrauchszählern
- keine Verbrauchsermittlung
- keine Verbrauchskostenerstellung
- keine Frist für die Abrechnung der Verbrauchskosten
- keine Anspruch und Frist auf Nach- oder Rückzahlung
Regelung und Überwachung durch ein Energiemanagement
Mit der monatlichen Betriebskostenpauschale sind die anfallenden Nebenkosten abgegolten. Es gibt keinen Anspruch auf Nach- oder Rückzahlung. Deshalb sollte Energieproduktion und -verbrauch transparent nachvollziehbar sein. Ein Energiemanagement ermittelt Energieproduktion und -verbrauch und kann diese auch regeln bzw. optimieren. Erhöhte Verbräuche oder das Überschreiten von Energiemengen werden sofort signalisiert. Probleme werden im Vorfeld erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert.
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