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Photovoltaik-Anlage für den Grundverbrauch

Selbst Ökostrom produzieren – mit Ihrer Mini-Photovoltaik-Anlage für Balkon, Garten oder Garage. Sie möchten Stromkosten einsparen, etwas für den Klimaschutz tun und verfügen über eine sonnige Terrasse, einen Balkon oder eine freie Fläche auf dem Garagendach oder im Garten?

Mit unserer Mini-PV-Anlage erzeugen Sie selbst auf kleinen Flächen Ihren eigenen Solarstrom. Damit ist sie besonders für Mieter mit einem kleineren Platzangebot geeignet und kann im Falle eines Umzuges durch die steckerfertige Lösung ganz einfach mitgenommen werden. Die Anlage wandelt das Sonnenlicht in elektrischen Strom um und speist ihn direkt in Ihren Haushaltsstromkreis ein. Jedes Gerät in Ihrem Haushalt nutzt dann zuerst Ihren „eigenen Strom“, bevor er aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen wird. Mit beispielsweise zwei Modulen mit insgesamt 730 Wp können Sie so pro Jahr bis zu 600 kWh selbst erzeugen.

Bei einer Photovoltaik-Anlage für den Grundverbrauch kann der erzeugte PV-Strom durch das Einstecken eines Schukosteckers in eine beliebige Steckdose genutzt werden.

 

 

Einfache Wirkungsweise

Das Photovoltaik-Modul erzeugt bei Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Der verbundene Wechselrichter wandelt Gleichstrom in 220V Wechselstrom.

Der erzeugte Strom gelangt vom Wechselrichter über den Schukostecker und einer beliebige Steckdose in das Hausnetz. Dort wird er von den unmittelbaren elektrischen Verbrauchern (Haushaltsgeräten etc.) genutzt.

Jedes Photovoltaik-Modul wird durch den Wechselrichter optimal unterstützt. Bei Verschattung oder Schneebelegung eines Photovoltaik-Moduls liefern die anderen freien Photovoltaik-Module weiterhin nutzbare Energie.

 

Vorteile von Modulwechselrichter

  • Jeder Modulwechselrichter arbeitet unabhängig von den anderen. So kommt es nicht zu einem Gesamtausfall der PV-Anlage.
  • Gleichspannungen auf dem Dach sind vergleichsweise niedrig.
  • Modulwechselrichter sind in der Nähe der PV-Module montiert, benötigen keinen Platz in Räumen und ermöglichen entsprechend dem Energieverbrauch eine schrittweise Erweiterung der PV-Anlage.
  • Modulwechselrichter optimieren den Ertrag jedes einzelnen Moduls und arbeiten deshalb optimal mit verschatteten PV-Modulen.
  • Es ist kein DC-Überspannungsschutz nötig und es besteht keine Gefahr von DC-Lichtbögen.
  • Die Garantie beträgt > 10 Jahre.

 

Hohe Wirtschaftlichkeit beim Grundverbrauch

Der Grundverbrauch eines Hauses liegt bei ca. 4kWh/Tag. Durchgehend werden ca. 100 - 200 W Leistung verbraucht.

  • Bei optimaler Ausrichtung erzeugt eine 730 W Photovoltaik-Kompakt-Anlage im Jahr etwa 600 kWh.
  • Für die selbstverbrauchte Energie spart man ca. 0,40 Euro / kWh.

 

Die Energieersparnis beträgt pro Jahr: 600 kWh * 0,40 Euro / kWh  = 240 Euro

Die Photovoltaik-Anlage rechnet sich meiste schon nach vier Jahren. Danach spart man jährlich 240 Euro. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren beträgt die Energieersparnis 4800 Euro. Bei Strompreiserhöhungen ist die Energieersparnis noch höher.

Die Vorteile einer Photovoltaik-Anlage zusammengefasst:

  • Unkomplizierte Stromerzeugung für den Eigenbedarf und Reduzierung der Stromkosten.
  • Geringe Anschaffungskosten
  • Steckerfertige Mini-PV-Anlage, die Sie auch bei einem Umzug mitnehmen können.
  • Schnelle und einfache Montage an Fassade, Balkon, Dach oder im Garten.
  • Geringer Platzbedarf mit rund ein bis zwei Quadratmetern.
  • Wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz.

 

Klimaschutz

Mit jeder selbserzeugeten kWh Energie werden 700 Gramm Kohlendioxid eingespart.

 

Wartungsaufwand

Der Wartungsaufwand für eine Photovoltaik-Anlage ist aufgrund der standardisierten langlebiegen Komponenten  (> 12 Jahre) sehr gering.

 

Anschluss einer Photovoltaik-Anlage

Einfache Steckdose:

Der Anschluss an einer Steckdose ist das Einfachste und ohne Fachkenntnis möglich, solange man die Grenze von 600W Einspeiseleistung (durch den Wechselrichter bestimmt) nicht überschreitet. Die Anlage liefert erst Energie wenn der Anschlussstecker mit einer stromführenden Steckdose verbunden ist. Damit erfüllt der Wechselrichter die Anforderungen des Berührungsschutzes (Norm: VDE-AR-N 4105, EN50549-1). 

Festverdrahtung:

Der permanente Anschluss mittels Festverdrahtung ist dem Fachmann vorbehalten. Dies muss nicht zwangsläufig der Elektriker sein, Fachkenntnis ist die Voraussetzung

 

Anwendungsmöglichkeiten

Eine Photovoltaik-Anlage kann einfach auf ein Carport, Gartenhaus, Zaun, Sichtschutz, Hauswand, Balkon, Hausdach etc. montiert werden. Der Fokus liegt auf eine sichere Montage.

Die optimale Ausrichtung ist zum Süden (süd-west oder süd-ost ist nocht akzeptabel), der optimale Aufstellungswinkel sollte 30° - 35° betragen.

 

Bestandteile einer PV-Anlage

 

 

Fragen und Anworten zur Mini-PV-Anlage

 

  1. Warum sollte ich mir eine Mini-PV-Anlage kaufen?

    Weil eine Mini-PV-Anlage einen Teil des von Ihnen benötigten Haushaltsstroms produzieren kann und die Gesamtausgaben für Strom dann erheblich senkt. Mit jeder Kilowattstunde, die Sie mit der PV-Anlage erzeugen und selbst verbrauchen, sparen Sie zwischen 24 und 36 Cent entsprechend dem Strompreis Ihres Anbieters. Zusätzlich sind Sie sicher, dass genau dieser Anteil nicht umweltschädlich in einem Kohle-/ Gas- oder Atomkraftwerk produziert wird.

  2. Wie funktioniert die Mini-PV-Anlage bzw. Balkonkraftwerk?

    Das PV System ist eine kompakte Photovoltaikanlage. Sie besteht aus Solarmodulen sowie einem Microwechselrichter zur Einspeisung in das eigene elektrische Hausnetz. Idealerweise wird der Microwechselrichter außen direkt an der Unterkonstruktion des Solarmodules befestigt. Das Modul wird über Standardstecker mit dem Microwechselrichter verbunden. Dann wird das 230V-Ausgangskabel des Wechselrichters mit einer beliebigen Haussteckdose verbunden. Fertig. Der Unterschied zu einer großen Photovoltaikanlagen wie man sie bislang kennt besteht darin, dass der produzierte Strom nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird und hierfür ggf. eine Vergütung erfolgt, sondern direkt ins eigene elektrische Hausnetz gelangt und dort unmittelbar verbraucht wird. Dies reduziert sofort Stromkosten, da die selbst erzeugte und verbrauchte Strommenge nicht vom Stromversorger gekauft werden muss. Ihr Stromzähler läuft so langsamer oder bleibt möglicherweise auch ganz stehen, solange Strom in der Mini PV Anlage produziert wird.

  3. Wie sehe ich, wie viel Strom meine Anlage erzeugt?

    Dazu können Sie bei uns diverse Energiemessgeräte für die Steckdose erwerben.

  4. Was ist, wenn kein Verbraucher läuft?

    Normalerweise kommt dies nicht vor, da es in jedem Haushalt Geräte gibt, die durchgehend Strom verbrauchen (Standby-Verbraucher). Wenn aber wirklich einmal kein Strom verbraucht wird oder weniger, als Ihre Mini PV Anlage erzeugt, können nach Abzug von Leitungsverlusten übrig bleibende, geringe Strommengen ins Stromnetz der allgemeinen Versorgung gelangen. Dieser Umstand ist nach unserer Überzeugung aus Sicht des Netzbetreibers und mit Blick auf die Netzsicherheit nicht relevant. Sollte Ihr Lastprofil aber das Risiko einer Einspeisung von Strommengen in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung nahelegen (keine oder wenig Verbrauch bei hoher Stromproduktion), achten Sie darauf, dass bei Ihnen ein Zähler mit Rücklaufsperre installiert ist, denn ein Stromzähler darf aus rechtlichen Gründen nicht rückwärts laufen.

  5. Wie erfolgt die Montage?

    Die Mini PV Anlage kann sehr einfach von Ihnen montiert werden. Bei Bedarf erhalten Sie von uns spezielle Montagesets für Wand/Balkon, Dach oder Freiaufstellung. Für die Montage ist kein Spezialwerkzeug erforderlich. Die Mini-PV-Anlage kann mit einem Schukostecker direkt in jede Steckdose eingesteckt werden.

  6. Wie lang darf das Verlängerungskabel vom Wechselrichter zur Steckdose sein?

    Die Gesamtlänge des Kabels ist für Mini-PV-Anlagen unerheblich, aber es darf nicht auf einer Kabeltrommel aufgewickelt sein. Falls Sie nur z.B. 10 m benötigen, darf es keine 50m Trommel sein. Dies kann zu ungewollten Hitzeentwicklungen im Bereich der Trommel führen. Produziert aber Ihre PV-Anlage dagegen eine höhere Leistung, gewinnt die Länge und der Querschnitt der Leitung, auch der fest verlegten Leitung von der Steckdose bis zum Verteilerkasten, an Bedeutung. Geringe Querschnitte bzw. lange Leitungen erzeugen hohe Verluste, die in Wärme umgewandelt werden.

  7. Benötige ich für jede Phase eine eigene PV-Anlage?

    Nein. Stromzähler mit Rücklaufsperre sind saldierend. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom auf einer Phase mit dem verbrauchten Strom auf einer anderen Phase verrechnet wird. Wenn Sie z.B. auf Phase-1 Verbraucher mit 1000 Watt Leistung angeschlossen haben und auf Phase-3 Ihres Stromnetzes 1000 Watt mit Ihrer PV-Anlage produzieren, so verrechnet der Stromzähler automatisch die Phasen miteinander und zeigt in der Summe keinen Verbrauch an.

    Wenn Sie hingegen auf einer Phase 1200 Watt verbrauchen und auf einer anderen Phase 1000 Watt erzeugen, zählt der Stromzähler nur die 200 Watt, die mehr verbraucht werden.

    Durch die Verrechnung des Stromzählers ist es also unerheblich, in welcher der drei Phasen in Ihrem Hausnetz Sie einspeisen und an welcher die Verbraucher angeschlossen sind.

  8. Kann ich die Mini PV Anlage während des Betriebs vom Hausnetz trennen?

    Ja, das ist problemlos möglich. Die Mini PV Anlage kann jederzeit gefahrlos vom Hausnetz getrennt oder an dieses angeschlossen werden.

  9. Wenn man weitere Module für mehr Leistung ergänzen will, was ist dann zu tun?

    Sie können immer nachkaufen (Modul + Micro Wechselrichter). Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit einzelne Pakete mit Wechselrichter zu erwerben und zusammen zu betreiben. Sie können die Anlage selbstverständlich auf 10, 20 oder mehr Module ausbauen und in das allgemeine Stromnetz einspeisen oder eine Batterie anschließen. Dazu sollten Sie aber einen Elektrofachmann für den Anschluss beauftragen, denn je nach Verwendungszweck bestehen möglicherweise auch gesetzliche Anforderungen, die einzuhalten sind (bspw. bei der geplanten Einspeisung in das allgemeine Stromnetz).

  10. Kann ich mehrere Microwechselrichter in einer Verteilersteckdose zusammenführen?

    Nein! Es ist am sichersten, jeden einzelnen Wechselrichter in einer separaten Steckdose zu betreiben. Die VDE-Norm gibt max. 600 W als Höchstgrenzte pro Haushalt/ Stromzähler vor. Es gibt viele Haushalte, die z.B. 3 Microwechselrichter auf je einer der 3 Phasen betreiben (ca. 200.000 Geräte, die auch vor Einführung der VDE-Norm von Nov 2018 sicher und problemlos funktionieren). Kommentar: Bei einem Elektroheizgerät mit 2-3000 Watt gibt es i.d.R. auch keine Schäden, da die üblichen Gebäudeleitungen diese Strommenge problemlos befördern können. Wenn Sie unsicher sind, welche technische Ausstattung Ihr Hausnetz aufweist, sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen. Größere Leistungen sollten Sie nicht an einer einfachen Schukosteckdose einspeisen.

  11. Sollte ich Hausbesitzer sein um eine Mini-PV-Anlage zu betreiben?

    Die Sonne als Energiequelle zu nutzen, ist für viele Hausbesitzer schon längst selbstverständlich. Photovoltaikanlagen zieren viele Dächer. Seit 2018 haben auch Mieter von Wohnungen die Möglichkeit, eine Mini-PV-Anlage auf dem Balkon anzubringen. Der große Vorteil der Anlagen ist ihr unkomplizierter Aufbau und der geringe Platzbedarf. Zieht man um, kann man sie mitnehmen.

  12. Unterschied zu Photavoltaikanlagen auf Dächern

    Die Technik von Mini PV Anlagen ist die gleiche wie bei den großen Anlagen auf dem Dach: In beiden Fällen produzieren Solarmodule aus Sonnenenergie Strom. Im Solarmodul wird die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt. Der Gleichstrom wird im Wechselrichter wiederum in Wechselstrom umgewandelt, der in das Wohnungs- oder Hausnetz eingespeist wird. Elektrogeräte benutzen dann vorrangig Sonnenstrom und erst, wenn dieser nicht zur Verfügung steht, greifen sie auf das allgemeine Stromnetz zurück. Während die Module auf dem Dach mehrere Tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Solargeräten auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden.

  13. Mini-PV-Anlage für die Mietwohnung

    Klassische Photovoltaikanlagen auf Dächern fangen bei etwa 10 bis 15 Modulen an, häufig sind es mehr. Eine typische Mini-PV-Anlage für den Balkon besteht aus ein bis zwei Modulen. Die kleinsten Vertreter leisten circa 150 Watt, die größeren rund 600 Watt. Damit lassen sich über 570 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Dies entspricht knapp 20 Prozent des Stromverbrauchs des deutschen Durchschnittshaushalts. Unsere PV-Anlagen sind wie ein Baukasten beliebig erweiterbar.


  14. Mini-PV-Anlage anmelden?

    Sollten Sie sich entschließen, Ihren Netzbetreiber vor der Nutzung einer Mini-PV-Anlage zu konsultieren und die Anlage anzuschließen, kann es manchmal zu unqualifizierten oder rechtlich fragwürdigen Aussagen oder Forderungen kommen. In Branchenkreisen wird davon ausgegangen, dass 80% der Anlagen nicht angemeldet sind. Wenn der Netzbetreiber Ihr Balkonkraftwerk bemerkt, werden Sie Post vom Netzbetreiber erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden.

    Der Netzbetreiber prüft nach Anmeldung, ob der verbaute Energiezähler eine Rücklaufsperre besitzt und wechselt den Energiezähler ggf. aus.

    Mehr zum Thema hier: Rechtliche Aspekte der Nutzung von PlugIn-(Mini)-PV-Anlagen


  15. Kann der Netzbetreiber den Betrieb eines Balkonkraftwerkes verbieten?

    Nein. Das ginge nur, wenn der Netzbetreiber eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen kann. Wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält, ist dies jedoch ausgeschlossen. Grundsätzlich endet die Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers hinter dem Zähler, soweit keine Änderungen der technischen (elektrischen) Gebäudeausrüstung selbst vorgenommen werden. (Dies wurde bereits 2016 von der BNetzA bestätigt.)


  16. Hat der Netzbetreiber das Recht, meinen Anschluss vom Versorgungsnetz zu trennen?

    Nein, nur wenn Ihnen der Netzbetreiber nachweisen kann, dass Ihr Balkonkraftwerk Störungen verursacht oder Ihren Stromzähler um mehr als 4 % zurückgedreht hat. Störungen sind bei Solar-Geräten nach DGS-Standard ausgeschlossen. Das Zurückdrehen des Stromzählers kann durch einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Lastgang, dessen Verbrauch höher als die Erzeugung liegt, ausgeschlossen werden.

  17. Verschattung und Wirkungsgrad

    Wenn auch nur 1 Modul einer großen Solaranlage verschattet wird, sinkt die Leistung der gesamten Modulreihe drastisch ab. Um das zu vermeiden wird bei größeren PV-Anlagen zusätzlich zum Zentralwechselrichter häufig ein sogenannter „Optimizer“ hinter jedem Modul verwendet, was die Wechselrichterkosten oft verdoppelt. Der bessere Weg ist bei allen Anlagen mit teilweisem Schatten in diesem Fall jeweils 2-4 Module auf einen Microwechselrichter zu verschalten. Sollte ein Modul verschattet, sein wird nur die Leistung von einem Modul reduziert. Die weiteren Module liefern die volle Leistung. Jedes Modul wird einzeln angeschlossen und vom Microwechselrichter optimal gesteuert.

  18. Ist die individuelle Stromerzeugung mit einer Mini-PV-Anlage legal?

    Ja. Die Nutzung der Sonne ist ein unveräußerliches, demokratisches Menschenrecht. Dies leitet sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes ab. Kauf und Betrieb sind legal. Es müssen allerdings technische Regeln eingehalten werden.

  19. Handelt es sich bei einer Mini-PV-Anlage um eine EEG-Anlage?

    Nein, jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinn. Wenn Sie keine Vergütung für möglicherweise in das allgemeine Stromnetz gelangende Strommengen in Anspruch nehmen wollen, sind die Regeln des EEG nicht zu beachten. Zwar könnte man auch eine Mini-PV-Anlage als EEG-Anlage „anmelden“, da aber gerade keine Einspeisung in das Stromnetz mit einer solchen Anlage verfolgt wird, führte dies die Idee der unbürokratischen Eigenerzeugung ad absurdum.

  20. Müssen Mini-PV-Anlagen die 70%-Regel einhalten?

    Nur wenn EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll. Da das EEG grundsätzlich technische Vorgaben aufstellt, kann vertreten werden, dass diese auch von Anlagebetreibern, die keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen wollen, eingehalten werden müssen. Wird allerdings keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen, kann sich die Nichteinhaltung von Vorgaben des EEG auch nicht negativ für einen Anlagenbetreiber auswirken.

  21. Muss ich für den Betrieb meiner Mini-PV-Anlage ein Gewerbe anmelden?

    Nein, das ist nur nötig wenn EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden soll.

  22. Welcher Stromzähler ist für den Betrieb einer Mini-PV-Anlage erforderlich?

    Grundsätzlich gibt es Zähler mit und ohne Rücklaufsperre sowie Zwei-Richtungs-Zähler. Bei Zählern ohne Rücklaufsperre sollte darauf geachtet werden, dass die Netzrückspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt. In der Regel verlangen die Netzbetreiber erst ab einer Leistung von 300 Wp den Einbau eines Zählers mit Rücklaufsperre. Bei Zählern mit Rücklaufsperre ist der Betrieb bis 800 Watt und bei Zwei-Richtungs-Zählern bis 4.600 Watt möglich. Achtung: Für Leistungen über 600 W sollte ein Elektriker ihre Elektroinstallation überprüfen. Verfolgen Sie keine messbare Einspeisung in das allgemeine Stromnetz, da Sie keine Vergütung für eingespeisten Strom in Anspruch nehmen wollen, besteht aus unserer Sicht kein Erfordernis für den Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers.

  23. Woran erkenne ich, ob mein Zähler eine Rücklaufsperre hat?

    Rund 80% der sogenannten Ferraris-Zähler haben keine Rücklaufsperre. Moderne Zähler mit Rücklaufsperre haben ein zahnradartiges Symbol.

  24. Wo und wie erhalte ich einen Zähler mit Rücklaufsperre?

    Von ihrem Netzbetreiber, der in der Regel auch Messstellenbetreiber ist. Es liegt im Ermessen des Netzbetreibers, einen Zähler mit Rücklaufsperre einzubauen. Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Netzeinspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs ausfällt, können Sie eine ggf. gestellte Kostenforderung für die Umrüstung des Zählers zurückweisen. Die Beweislast liegt beim Netzbetreiber. Laufende Kosten für einen Zähler mit Rücklaufsperre fallen nicht an. Will der Netzbetreiber ihnen einen teuren Zwei-Richtungs-Zähler aufzwingen und droht ihnen mit Netztrennung, dann wechseln Sie einfach den Messstellenbetreiber und werden Kunde eines wettbewerblichen, vom Netzbetreiber unabhängigen Anbieters. Denn erst bei Photovoltaikanlagen über 1.000 Watt schreibt der deutsche Gesetzgeber einen Zwei-Richtungs-Zähler vor. Zudem werden Photovoltaikanlagen unter 800 Watt vom Networkcode der EU als nicht signifikant angesehen.

  25. Muss der Anschluss durch einen Elektroinstallateur erfolgen?

    Nein, er kann durch Laien erfolgen.

    Durch die Neuregelung der wichtigsten deutschen Elektrotechnik Norm VDE 0100-551 ist der Anschluss steckbarer Solartechnik geregelt.

    Mit der Neuregelung Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N-4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien statt wie bisher durch einen Elektriker zu akzeptieren.

  26. Muss die vorhandene Elektroanlage von einem Elektro-Installateur überprüft werden?

    Nein. Wenn übliche Sicherungen vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, meist zwei Module mit ca. 3 qm Fläche) angeschlossen werden. In Haushalten mit Schraubsicherungen kann die nächst kleinere Schraubsicherung eingebaut werden. Sollen mehr als 2 Module angeschlossen werden, muss jede Mini-PV-Anlage separat in eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

  27. Können Mini-PV-Anlagen Brände verursachen?

    Nein, wenn nicht mehr als 600 Watt (ca. 3 qm Modulfläche) an einem Hausanschluss betrieben werden, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Darauf basieren auch die Bagatellregelungen in unseren Nachbarländern: In Österreich (600 W), in der Schweiz (600 W/2,6 A) und in Portugal.

  28. Ist eine Sondersteckdose für den Anschluss meines Solargerätes erforderlich?

    Nein. Wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist und die technische Gestaltung der Anlage die geltenden Sicherheitsstandards gewährleistet, ist die Nutzung zulässig.

  29. Kann man einen elektrischen Schlag am Schukostecker einer Mini-PV-Anlage bekommen?

    Nein. Wenn die Mini-PV-Anlage dem DGS-Standard entspricht und an einer vorhandenen Schuko-Steckdose angeschlossen wird, besteht nach 0,2 Sekunden nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags (Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung sogar bis zu 1 Sekunde anliegen).

  30. Wohin fließt der Strom aus meiner Mini-PV-Anlage?

    Haushaltsgeräte in Ihrem Stromkreis (z.B. der Küche) benutzen immer zuerst den Strom der Photovoltaikanlage und ergänzen dann mit Netzstrom. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Netz so viel Strom in die Wohnung, wie von den Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist schon Strom aus lokalen Quellen vorhanden, kann das Netz einfach weniger an Sie verkaufen.

  31. Was passiert, wenn mein Solargerät mehr Strom produziert als ich mit meinen eigenen Verbrauchern benötige?

    Der Solarstrom fließt dann innerhalb des Hauses zu anderen Verbrauchern oder über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz.

  32. Ist es erlaubt, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen ohne ihn zu messen?

    Ja, Stromerzeugungseinrichtungen unter 800 Watt sind nach EU Netzkodex 2016/631 und gemäß dem deutschen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nicht signifikant. Ihre Stromerzeugung könnte aber gemessen werden, wenn bspw. eine EEG-Einspeisevergütung bezogen werden soll.

  33. Kann ich eine Mini-PV-Anlage überall verwenden?

    Theoretisch ja, vorausgesetzt am Montageort ist genügend Sonneneinstrahlung vorhanden. Beim Kauf ist aber darauf zu achten, dass die Montageteile zum Montageort passen. Die Aufhängung an einer Balkonbrüstung unterscheidet sich von der Aufstellung auf einer Fläche. Dementsprechend muss jede Befestigung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen von Modul zu Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie dem Montagesystem selbst. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. An anderen Montageorten, etwa auf Garagendächern, sind die entsprechenden Bauregeln und Baunormen einzuhalten.

  34. Muss der Vermieter zustimmen, wenn ich als Mieter ein Modul am Balkon anbringen möchte?

    Wenn im Mietvertrag das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Es ist aber empfehlenswert, sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen. Im Konfliktfall sollte man herausfinden, ob dieser aufgrund des „Eigentümerprivilegs“ oder wegen technischer Bedenken entsteht. Bisher gibt es auch zu optischen Gesichtspunkten - soweit ersichtlich – keine einschlägige Rechtsprechung bezogen auf Mini PV Anlagen.

  35. Kann ich meinen Versicherungsschutz durch eine Mini-PV-Anlage verlieren?

    Nein. Dazu müsste ein Gutachter feststellen, dass der Schaden ohne Mini-PV-Anlage nicht aufgetreten wäre. Bei Mini-PV-Anlagen nach unseren Standards und Befolgen der Herstellervorgaben greift die Produkthaftung des Herstellers.

  36. Bestehende PV-Anlage mit Mini-PV-Anlage erweitern

    1. Mini-PV-Anlage beim Stammdatenregister anmelden.
    2. Vor dem Anschluß sind die aktuellen Einspeise- /Bezugsdaten am Zweistromzähler abzulesen.

    Danach gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Möglichkeit: Vereinfachte Anmeldung:
    Der prozentuale eingespeiste Energieanteil der Mini-PV-Anlage wird nicht vergütet und einfach abgezogen.

    Beispiel:
    9,4 kWp Alt-Anlage + 0,6 kWp Mini-PV-Anlage = 10 kWp Gesamtleistung.
    Auf der Mini-PV-Anlage entfallen 6% der Gesamtleistung. Es wird 94% der eingespeisten Energie nach den bestehenden Anspruch vergütet.

    2. Möglichkeit:
    Klassisches Anmeldeverfahren wie bei einer grösseren PV-Anlage
    Der prozentuale eingespeisten Energieanteil der Mini-PV-Anlage wird nach den gegenwärtigen Einspeisetarif vergütet. Es würde dann ab Inbetriebnahmedatum der Mini-PV-Anlage eine Mischvergütung zum Tragen kommen. D.h. 94% mit bestehenden Vergütungssatz + 6% mit neuem Vergütungssatz.

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